Wir machen wieder weiter auch unter der Corona Situation - Update

Hallo liebe Webseiten Besucher*in

wir treffen uns ab Heute Abend (12. August 2020) wieder im Stadtteilbüro Lauterborn.
Auch für Gäste sind wir daher wieder erreichbar, eine kurze Info das Ihr kommt wäre schön.

// Regeln des Stadtteilbüros
Die maximale Teilnehmerzahl bei der Nutzung der Gruppenräume ergibt sich aus der Vorgabe von 5 Quadratmetern pro Teilnehmer und 1,5 m Abstand zueinander.
Die erlaubte Gruppengröße für die Nutzung der Räume richtet sich nach den o. g. qm-Angaben. Im vorderen Gruppenraum können sich demnach maximal 14 Personen aufhalten.


Die Aufarbeitung unserer Aktion im Rahmen der Luminale 2020 am Hauptbahnhof Offenbach findet ihr weiterhin unter dem vorne stehenden Link oder unten auf dieser Seite als Diashow.
Viel Spaß beim anschauen, auf Facebook könnt Ihr uns auch Eure eigene Meinung zu dem jeweiligen Bild hinterlassen.

Wer dann immer noch Lust auf mehr hat, kann auch in den Bildergalerien unserer Mitglieder stöbern.

Viele Grüße und bleibt weiterhin gesund
Vorstand des new-camera e.V.

 
//Ältere Beiträge

Auch wir können uns dem Thema Coroan (COVID-19) nicht verschließen und sagen unsere Clubabende vorerst bis Ende April ab.
Pass auf Dich auf und halte Abstand wo es möglich ist, komm gut über die nächsten Tage und Wochen!

Wenn alles gut läuft werden wir uns wieder am 13. Mai 2020 im Stadtteilbüro Lauterborn ab 19 Uhr treffen können.


15.06.2020
Nach dem letzten Update der Regierung können wir leider weiterhin nicht unseren Clubabend wie gewohnt durchführen und sagen unsere Clubabende vorerst bis Ende Juli ab.
Pass auf Dich auf und halte Abstand wo es möglich ist, komm gut über die nächsten Tage und Wochen!

//Regeln die auf uns zutreffen
Versammlungsverbot
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dieses Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
 
Alle Lockerungen ab dem 10.05. in Hessen
GRILLEN/PICKNICKEN - private VERSAMMLUNGEN/ANSAMMLUNGEN:
Bleiben weiterhin untersagt, Ausnahme: Bestattungen